Liebe Schüler*innen und Studierende, liebe Eltern und liebe Kooperationspartner*innen, 

die neuen bundesgesetzlichen Regelungen zum Infektionsschutz (“Bundes-Notbremse”) führen teilweise auch zu Änderungen der Regelungen für unsere Berliner-Schulen.

Grundsätzlich wird im neugefassten Infektionsschutzgesetz (lfSG § 28 b Absatz 3) Folgendes geregelt und ab 03.05.2021 bundesweit verbindlich umzusetzen sein:

  • eine Testpflicht für Schüler*innen sowie für alle Dienstkräfte und Personen, die an Schulen in regelmäßigem unmittelbaren Kontakt mit Schüler*innen stehen, zweimal wöchentlich und unabhängig von der Inzidenz,
  • bei Überschreiten einer Sieben-Tage-lnzidenz von 100 findet Wechselunterricht statt, die Präsenzpflicht bleibt weiterhin ausgesetzt,
  • bei Überschreiten einer Sieben-Tage-lnzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Wochentagen, inklusive Wochenendtage findet kein Präsenzunterricht statt. Ausnahmen für Übertritts -und Abschlussklassen sowie Förderschulen und Notbetreuung sind erlaubt.

Dabei wird die lnzidenz für Berlin auf der Grundlage der offiziellen Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI) insgesamt betrachtet, also nicht für jeden Berliner Bezirk einzeln.

Von der Testpflicht befreit sind

  • Personen, die vollständig geimpft sind und deren (zweite) Impfung gegen Covid-19 mindestens 14 Tage zurückliegt,
  • Personen, die von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind und die eine Impfung gegen Covid-19 erhalten haben,
  • Personen, die in den letzten sechs Monaten an Covid-19 erkrankt waren und genesen sind.

Für die beruflichen Schulen und Oberstufenzentren in Berlin gilt unabhängig vom Inzidenzwert:
Alle Schüler*innen der Abschlussklassen der beruflichen Schulen und Oberstufenzentren erhalten die Möglichkeit, sich angemessen auf die bevorstehenden Prüfungen vorzubereiten. Unterricht, insbesondere in den prüfungsrelevanten Fächern und Lernfeldern kann in halbierten Lerngruppen in Präsenzform durchgeführt werden – auch bei
Überschreiten einer Sieben-Tage-lnzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Wochentagen, inklusive Wochenendtage.


Zu den Abschlussklassen gehören bei uns an der HOFA:

  • die Integrierte Berufsvorbereitung (IBA)
  • die Fachschule (letztes Jahr).

Welche Folgerungen ergeben sich für Leistungsbewertungen?
Ab einer Sieben-Tage-lnzidenz von 165 (nach RKI) sind Klassenarbeiten und Klausuren in Präsenz nicht mehr zulässig, stattdessen werden Klausurersatzleistungen eingefordert. Einzige Ausnahme stellen die Abschlussklassen dar, in denen weiterhin Klassenarbeiten geschrieben werden dürfen.

Klassenarbeiten und Klausuren / saLzH in den beruflichen Bildungsgängen
Die Mindestanzahl der Klassenarbeiten kann nach Maßgabe des § 3 Absatz 3 Berufliche-SchulenCOVID-19-Verordnung 2020/2021 unterschritten werden. Die während des saLzH erbrachten Leistungen sind weiterhin zur Bildung der Zeugnisnote heranzuziehen.

Prüfungen
Prüfungen sind kein Unterricht. Sie finden statt – in der IBA und in der Fachschule!

Für die Bildungsgänge an der HOFA Berlin bedeuten die vorgenannten Regelungen alles in allem das Folgende:

  1. Wir bieten solange verbindlich den regelhaften Präsenzbetrieb an, bis wir über die Bildungsverwaltung anlässlich einer Sieben-Tage-lnzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Wochentagen, inklusive Wochenendtage, die Aufforderung erhalten, auf das ausschließliche schulisch angeleitete Lernen (saLzH) mit den oben genannten Ausnahmen zu wechseln. Mögliche Änderungen vom Präsenzbetrieb auf ausschließliches saLzH und umgekehrt werden – den Umständen geschuldet – kurzfristig mitteilen – über unsere Website oder über die Klassenlehrkräfte per E-Mail.
  2. Der ab dem 03.05.2021 bis auf Weiteres fortgeführte Präsenzunterricht findet bei uns an der HOFA Berlin in den IBA-Klassen und in den Fachschulklassen im Voll- und Teilzeit-Studium in festen Lerngruppen statt – unter Wahrung der geltenden Abstands- und Hygieneregelungen – sowie mit Testpflicht für alle IBA-Schüler*innen und alle Studierende als auch für alle Beschäftigte, die an und zugleich für unsere HOFA Berlin tätig sind.
    Bei uns an der HOFA haben wir die Unterrichtsklassen bereits zu Schuljahresbeginn oder im Laufe des Schuljahres halbiert; zum 03.05.2021 haben wir unsere 202 und 203bb in so großen Klassenräumen untergebracht, dass weiter gehende Teilungen oder Wechselunterricht derzeit nicht bzw. nicht mehr erforderlich sind.
  3. Das gesamte schulische Personal sowie alle Schüler*innen und alle Studierende sind verpflichtet, im Schulgebäude, im Unterricht und prinzipiell im Schulalltag medizinische Gesichtsmasken (FFP2-, KN95- oder OP-Masken) zu tragen. Eine Alltagsmaske reicht nicht aus. Im Außenbereich und vor dem Schulgelände kann auf das Tragen des genannten Mund-Nasen-Schutzes nur dann verzichtet werden, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern gewährleistet werden kann.
  4. Abschlussprüfungen finden statt. Klassenarbeiten werden vor Ort in Präsenz geschrieben. Informationen über Zeit und Ort von Abschlussprüfungen und/oder Klassenarbeiten werden über die Schulleitung, die Klassenlehrer*innen und /oder die Fachlehrkräfte kommuniziert. Das gilt auch für mögliche Nachschreib-Termine.
  5. Die bereits seit dem 19.04.2021 geltende Testpflicht für Schüler*innen / Studierende an allen Berliner Schulen besagt, dass auch unsere IBA-Schüler*innen und Studierende an der HOFA Berlin nur an schulischen Präsenzangeboten teilnehmen können, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt. Die verpflichtenden Selbsttestungen werden zweimal wöchentlich in allen Schulen durchgeführt. Die Schüler*innen und die Studierenden testen sich unter Aufsicht der Lehrkräfte in der Schule selbst. Grundsätzlich werden die Testungen an der HOFA Berlin am Montag und Mittwoch jeder Schulwoche zu Beginn des ersten Unterrichtsblockes des Schultages der einzelnen Klassen durchgeführt. Je nach Bildungsgang, Stundenplan bzw. Unterrichtsmodell sind von dieser grundsätzlichen Regelung im HOFA-Kollegium aus pragmatischen Gründen kleinere Abweichungen definiert und kommuniziert worden. Schüler*innen und Studierende, die montags oder mittwochs verspätet zum Unterricht und damit zu den Tests in ihrer Klasse / Lerngruppe erscheinen, werden seit der kurzen Übergangszeit in der letzten Woche nicht mehr in der Schule getestet. Um dennoch am Unterricht teilnehmen zu können, müssen in diesem Fall die „Zu-spät-Kommer*innen“ eine tagesaktuelle negative Testbescheinigung eines anerkannten Testzentrums vorlegen.
  6. Eine Covid-19-Infektion oder eine angeordnete Quarantäne sind der HOFA Berlin weiterhin telefonisch unter 030 / 20613130 und / oder per E-Mail an info@hotelfachschule-berlin.de als auch den Klassenlehrkräften unverzüglich bekanntzugeben. Geben Sie dafür bitte unbedingt die folgenden Daten an:
  • Nachname, Vorname
  • Klasse
  • Handy- oder Telefonnummer für Rückruf
  • Datum des positiven Testergebnisses / Beginn der Quarantäne.

Bislang erfreuen wir uns alle der besten Gesundheit und es liegen keine Quarantäne-Fälle vor. Das verdanken wir dem Zusammenhalt, dem Willen und dem Verantwortungsbewusstsein aller Beteiligten. Dürften wir uns näher kommen, als es der Mindestabstand vorsieht, könnten wir uns gegenseitig die Schultern klopfen!

Wenn Sie weitere Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten suchen, empfehlen wir diesen Weg: http://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/ . Über den Link https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/briefe-an-schulen/#beruf finden Sie zudem alle schulorganisatorischen Vorgaben der Berliner Bildungsverwaltung im Original.

Berlin, den 03.05.2021
Christiane Schöner, Schulleiterin
für das HOFA Kollegium