Voraussetzungen / Gebühren / Probezeit / Abschluss / Bewerbungsfrist

Qualifikation

  • Hauptschulabschluss oder gleichwertige Schulbildung
  • Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Hotel- und Gaststättengewerbe, Tourismus oder im Veranstaltungs- und Eventmanagement
  • eine nach dem Ausbildungsberuf entsprechende Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr in den genannten Branchen. Ausnahme:
    1. Anstelle der Berufsausbildung  wird eine mindestens fünfjährige hauptberufliche Tätigkeit in den oben genannten Branchen anerkannt.
    2. Beim Teilzeitstudium kann die Berufstätigkeit parallel zum Studium abgeleistet werden.
    3. Die Teilnahme an der 36-monatigen berufsbegleitenden Weiterbildung kann auf Antrag des Studierenden bzw. der Studierenden mit Nachweis entsprechender Voraussetzungen, mindestens jedoch der Fachhochschulreife, durch die aufnehmende Schule/Schulaufsicht gewährt werden.
  • Beherrschung der deutschen Sprache

Probezeit
Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe (Probezeit: ein Semester).

Studiengebühren
Es werden keine Studien- oder Prüfgebühren erhoben. Finanzielle Unterstützung kann auf Grundlage des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG) beantragt werden.

Abschlüsse:

  • Staatlich geprüfte*r Betriebswirt*in, Fachrichtung: Hotel- und Gaststättengewerbe, Tourismus oder Veranstaltungs- und Eventmanagement
  • Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung laut KMK-Beschluss vom 06.03.2009
  • Optional: Ausbildereignung (AEVO) als weiteres Zertifikat

Bewerbungsfristen:

Ihre Bewerbung kann bis zum 3. Juni 2024 eingereicht werden. Bei freien Plätzen nehmen wir auch gern noch nach dem 03.06.2024 Bewerbungen an.