Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in, Fachrichtung …
(Bachelor Professional in Wirtschaft)

Die Studiengänge an den staatlichen Fachschulen des Landes Berlins dienen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und vertiefen die allgemeine Bildung. Der erfolgreiche Abschluss des Studiengangs setzt die erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung voraus und berechtigt zum Führen des Zusatzes „Staatlich geprüfte“ oder „Staatlich geprüfter“ vor der Berufsbezeichnung. Das Abschlusszeugnis hat die Prüfungsnoten und Endnoten aller Unterrichtsfächer sowie die erworbenen Berufsbezeichnung auszuweisen (§§ 1 (2), 13, 27 (3) der gültigen Fachschulverordnung, abrufbar unter (https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-FSchulTechAgrWiVBErahmen).
Entsprechend der Aufnahmevoraussetzungen und der gewählten Fachrichtung (§ 4) können an der HOFA Berlin die folgenden Abschlüsse / Zusatztitel erworben werden:

  • Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in, Fachrichtung Hotel- und Gaststättengewerbe
  • Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in, Fachrichtung Tourismus
  • Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in, Fachrichtung Veranstaltungs- und Eventmanagement

Ab dem 18.05.2021 wird in den Abschlusszeugnissen der staatlichen Fachschulen in Berlin mit den oben genannten Abschlussbezeichnungen der Zusatztitel

  • Bachelor Professional in Wirtschaft

als Klammerzusatz ausgewiesen. Die Grundlage hierfür bilden das am 01.01.2020 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung und Modernisierung der Berufsbildung (BBiMoG), die 243. Amtschefkonferenz vom 10.09.2020 als auch die entsprechenden Verfügungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 18.05.2021. Sie finden sie als PDF hier:

2021-05-18-Schr-Verfügung-FS-Zeugnisse-A0-Bachelor_Professional.pdf
2021-05-18-Schr-Verfügung-FS-Zeugnisse-A1-neu_Übersicht-alle_FS-Abschlüsse-Bachelor.pdf

AEVO

Ausbildung wird immer wichtiger, deshalb gilt seit 2009 auch wieder die Pflicht der Ausbildereignung als Voraussetzung zur Ausbildung. Die Schule bietet deshalb die Möglichkeit, im Anschluss an den Unterricht in „Berufspädagogisches Training“ die Ausbildereignungsprüfung abzulegen. Diese besteht aus einem schriftlichen Teil, der in einer Online-Prüfung bei der IHK zu absolvieren ist und einem praktischen Teil, der aus der praktischen Durchführung einer Ausbildungssituation mit einem Auszubildenden oder der Präsentation einer Ausbildungssituation bestehen kann. Die praktische Prüfung findet in der Schule statt. Die IHK bestätigt die erfolgreiche Prüfung auf der Grundlage der AEVO.

Hochschulzugangsberechtigung

Mit dem Abschluss als „Staatlich geprüfte Betriebswirtin * Staatlich geprüfter Betriebswirt“ erlangen Sie auch die allgemeine Hochschulzugangs-berechtigung. Die Kultusminister der Bundesländer haben sich am 06.03.2009 mit dem Beschluss „Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung“ auf allgemeine Standards für den Erwerb der allgemeinen bzw. fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigungen für Bewerber*innen aus der beruflichen Bildung geeinigt. Damit stehen Ihnen alle Wege offen, um nach Ihrer Weiterbildung an der HOFA Berlin an einer Fachhochschule oder Hochschule zu studieren – wenn Sie es wollen. Der zusätzliche Erwerb der Fachhochschulreife ist nicht mehr erforderlich: Alle sechszehn Bundesländer haben sich inzwischen mit dem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 06.03.2009 zu einer Umsetzung gleichlautend vereinbart und anerkennen den Fachschulabschluss für den Hochschulzugang an.

Bitte laden Sie bei Interesse die PDF-Dokumente herunter!

pdfHochschulzugang-Bewerber.pdf

Bachelor/Master-Partner*innen der Hotelfachschule

Der Abschluss der Hotelfachschule „Staatlich geprüfte*r Betriebswirt*in” ist im Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) und im Europäischen Qualifikationsrahmen (EQF) der Stufe 6 zugeordnet und entspricht damit dem Niveau des noch in den DQR einzuordnenden Bachelor-Abschlusses. Da eine gesetzliche Regelung bisher fehlt, sind mit dem Fachschulabschluss jedoch nicht per se die gleichen Berechtigungen (z.B. Zugang zum Masterstudium) verbunden wie mit dem Bachelor Abschluss.

Durch die Anwendung des DQR werden die Kompetenzen eines Menschen zum Maßstab der Bewertung seiner Bildung, unabhängig davon, wo diese Kompetenzen erworben wurden. Zur Entwicklung: Seit den Beschlüssen von Bologna wurden gravierende Veränderungen im europäischen Bildungssystem vollzogen. Diese Veränderungen können auch als Chancen für die Fachschulen, d.h. auch für die Hotelfachschule gesehen werden. Konkret bedeutet das: die an der Hotelfachschule erworbenen Qualifikationen werden bei einem weiterführenden Hochschulstudium an vielen Hochschulen angerechnet.

Die Anzahl der Studierenden, die nach dem Abschluss zur*zum „Staatlich geprüften Betriebswirt*in” (Fachrichtungen: Hotel- und Gaststättengewerbe, Tourismus, Veranstaltungs- und Eventmanagement) noch zusätzlich den akademischen Bachelor- oder Masterabschluss ablegen wollen, steigt kontinuierlich. Für einige ist das Studium nach der Hotelfachschule nebenberuflich vorstellbar, für andere eher in Vollzeit.

Zielsetzung der Hotelfachschule ist, Anrechnungen des Hotelfachschulabschlusses bei weiterführenden Bachelor- und Masterstudiengängen zu erreichen und damit die Chancen der Studierenden zu verbessern.

In der nachstehenden Tabelle finden Sie die Fachhochschulen, die eine Kooperation mit der Hotelfachschule eingegangen sind mit Angabe der möglichen Anrechnung des Hotelfachschulabschlusses. In welchem Maße die Anrechnung erfolgen kann, wird von den Hochschulen durch eine individuelle Überprüfung festgelegt. Sollten Sie während oder nach Ihrer Weiterbildung an der HOFA Berlin hierzu Fragen haben: Ihre Lehrkräfte informieren Sie umfassend. Darüber hinaus werden Sie über den jeweils aktuellen Stand der Anrechnungsmöglichkeiten im Fach „Berufspädagogisches Training“ unterrichtet.

Infomaterial finden Sie unter:

pdfUebersicht_Anerkennung_2019.pdf

pdfInformationen_zum_Deutschen_Qualifikationsrahmen.pdf

pdfDQR_Matrix.pdf