Voraussetzungen / Gebühren / Probezeit / Abschluss / Bewerbungsfrist
Qualifikation
- Hauptschulabschluss oder gleichwertige Schulbildung
- Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Hotel- und Gaststättengewerbe, Tourismus oder im Veranstaltungs- und Eventmanagement
- eine nach dem Ausbildungsberuf entsprechende Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr in den genannten Branchen. Ausnahme:
- Anstelle der Berufsausbildung wird eine mindestens fünfjährige hauptberufliche Tätigkeit in den oben genannten Branchen anerkannt.
- Beim Teilzeitstudium kann die Berufstätigkeit parallel zum Studium abgeleistet werden.
- Die Teilnahme an der 36-monatigen berufsbegleitenden Weiterbildung kann auf Antrag des Studierenden bzw. der Studierenden mit Nachweis entsprechender Voraussetzungen, mindestens jedoch der Fachhochschulreife, durch die aufnehmende Schule/Schulaufsicht gewährt werden.
- Beherrschung der deutschen Sprache
Probezeit
Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe (Probezeit: ein Semester).
Studiengebühren
Es werden keine Studien- oder Prüfgebühren erhoben. Finanzielle Unterstützung kann auf Grundlage des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG) beantragt werden.
Abschlüsse:
- Staatlich geprüfte*r Betriebswirt*in, Fachrichtung: Hotel- und Gaststättengewerbe, Tourismus oder Veranstaltungs- und Eventmanagement
- Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung laut KMK-Beschluss vom 06.03.2009
- Optional: Ausbildereignung (AEVO) als weiteres Zertifikat
Ihre Bewerbung kann bis zum 24. Juni 2024 eingereicht werden. Bei freien Plätzen nehmen wir auch gern noch nach dem 24.06.2024 Bewerbungen an.