Liebe Studierende und Schüler: innen, liebe Eltern und liebe Kolleg: innen, liebe HOFA-Partner: innen und Gäste,

 die engmaschige serielle Testung, die Einhaltung der jeweils aktuellen Hygienepläne und Lüftungskonzepte führen zu einer vergleichsweise und anhaltend niedrigen Anzahl positiver Testergebnisse an den Berufsbildenden Berliner Schulen. Seit Beginn des Schuljahres werden wir daher durchgängig in die „Stufe grün mit Einschränkungen“ eingeordnet. Die jeweiligen Entscheidungen dafür basieren auf den wöchentlichen Absprachen zwischen den Schulaufsichten und den Gesundheitsämtern zum Infektionsgeschehen an den beruflichen Schulen:

Es handelt sich dabei um eine medizinische Bewertung des Infektionsgeschehens an jeder einzelnen Schule für sich genommen. Die Schulaufsichten und Gesundheitsämter betrachten hierbei auf der Grundlage des jeweils gültigen Stufenplans das Infektionsgeschehen an jeder einzelnen beruflichen Schule sowie ihre räumlichen und personellen Bedingungen. Die in den Gesundheitsämtern bekannte Datenlage aus der Bildungsstatistik und darüber hinaus die expliziten Rückmeldungen der betreffenden Schulen lässt die zuständigen Fachbereiche der Gesundheitsämter zum Schluss kommen, dass derzeit ein beherrschbares Infektionsgeschehen an allen beruflichen Schulen vorliegt, welches weiterhin nicht signifikant und damit kein Auslöser für schärfere Maßnahmen ist!

Infolgedessen bleiben die von den Amtsärzten getroffenen Maßnahmen bzw. Festlegungen weiterhin bestandskräftig.

Für uns an der HOFA Berlin bedeutete das weiterhin:

Präsenzunterricht und zugleich Gesundheitsschutz – und damit: „Weiterhin „Stufe grün mit Einschränkungen“, das heißt

    • Präsenzunterricht für alle – in allen Jahrgangsstufen und Schularten
    • Präsenzpflicht für alle: Personal, Studierende und Schüler: innen – im Regelbetrieb nach Wochenstundentafel, im Förder- und Teilungsunterricht sowie in allen weiteren verbindlichen schulischen Angeboten und Veranstaltungen, bei Exkursionen, bei Betriebspraktika etc.
    • Einhaltung der Regeln des jeweils aktuell gültigen Musterhygieneplans für die beruflichen Schulen. Gut merkbar sind die wichtigsten Infektionsschutzregeln über das inzwischen bekannte Kürzel AHA+L. – Nicht zuletzt gilt weiterhin:
    • Regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife, alternativ: Händedesinfektion
    • Körperkontakt vermeiden
    • Feste Sitzordnung: Notwendige oder wichtige Änderungen werden in den Sitzplänen zu jedem Zeitpunkt aktualisiert, so auch Gruppenarbeiten, selbstorganisierte Lernkonstellationen der Studierenden in der Schule, die mindestens einen Tag zuvor im Sekretariat angemeldet werden – in der Regel für den Raum K 5.
    • Der Pausenzeit im Freien ist gegenüber der Pausenzeit im Gebäude (Klassenräume) der Vorzug zu geben. Die Aufsichtspflichten regeln an der HOFA für die Wiko-Klassen des OSZ Mode und für die IBA-Gruppen der HOFA die zuständigen Klassenlehrkräfte in Abstimmung mit den in den Wiko-Klassen bzw. IBA-Klassen unterrichtenden Lehrkräften in Eigeninitiative.
    • Studierende, Schüler: innen sowie das schulische Personal testen sich in der Regel zweimal in der Woche
      jeweils in dem ersten Unterrichtsblock der Klassen, auch wenn sie vollständig geimpft oder genesen sind!
    • Eines gesonderten Testzertifikats für die Schüler: innen und Studierenden bedarf es übrigens nicht. Unter https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/#nachweis ist dazu weiterführend zu lesen:
    • Die Infektionsschutzverordnung schreibt in verschiedenen Kontexten des gesellschaftlichen Lebens vor, dass Personen negativ auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet sein oder ein negatives Testergebnis einer mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen müssen. Dies gilt gemäß § 6, Absatz 3 der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nicht für Schülerinnen und Schüler, die Schulen gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 4 besuchen, weil diese regelmäßig in den Schulen getestet werden. Der Nachweis der Schüler/-inneneigenschaft erfolgt durch Vorlage eines gültigen Schülerausweises. Das ersetzt die Testpflicht als Teil von 3G in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, in denen 3G gilt. Ein schriftlicher Nachweis der Schule über einen negativen Coronatest ist nicht notwendig.“Das Betreten des Schulgeländes ist darüber hinaus für schulfremde Personen nur mit einer medizinischen Gesichtsmaske zulässig.
    • Bei Symptomen einer fieberhaften Atemwegserkrankung oder sonstigen mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomen bleibt die betroffene Person (Schüler: innen, Studierende, Personal…) zu Hause und meldet sich krank. Bei Wahrnehmung akuter Symptome oder Verlust der Riech- und Geschmacksfunktion sucht sie bitte unbedingt den Arzt auf.
    • (Mögliche) Fälle von COVID-Infektionen oder Quarantäne sind der HOFA Berlin telefonisch unter 030 / 20613130 und/oder per E-Mail an info@hotelfachschule-berlin.de als auch den Klassenlehrkräften unverzüglich bekanntzugeben. Dazu sind mindestens die folgenden Daten erforderlich: Nachname, Vorname, Klasse, Handy- oder Telefonnummer für Rückruf, Datum des positiven Testergebnisses/Beginn der Quarantäne.

Weitergehende Informationen zum Schulbetrieb finden Sie bei Interesse unter https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/. Dort finden Sie auch den jeweils gültigen Hygiene- und Stufenplan, so z. B. unter https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/corona_stufenplan_fuer_berliner_schulen.pdf

Alle schulorganisatorischen Schreiben im Original wiederum können Sie nachlesen, wenn Sie diesem Link folgen https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/briefe-an-schulen/. Ihre HOFA-Ansprechpartner: innen finden Sie unter https://hotelfachschule-berlin.de/ansprechpartnerinnen/.