Der Abschluss der Hotelfachschule „Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in” ist im Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) und im Europäischen Qualifikationsrahmen (EQF) der Stufe 6 zugeordnet und entspricht damit dem Niveau des noch in den DQR einzuordnenden Bachelor-Abschlusses. Da eine gesetzliche Regelung bisher fehlt, sind mit dem Fachschulabschluss jedoch nicht per se die gleichen Berechtigungen (z.B. Zugang zum Masterstudium) verbunden wie mit dem Bachelor Abschluss.
Durch die Anwendung des DQR werden die Kompetenzen eines Menschen zum Maßstab der Bewertung seiner Bildung, unabhängig davon, wo diese Kompetenzen erworben wurden. Zur Entwicklung: Seit den Beschlüssen von Bologna wurden gravierende Veränderungen im europäischen Bildungssystem vollzogen. Diese Veränderungen können auch als Chancen für die Fachschulen, d.h. auch für die Hotelfachschule gesehen werden. Konkret bedeutet das: die an der Hotelfachschule erworbenen Qualifikationen werden bei einem weiterführenden Hochschulstudium an vielen Hochschulen angerechnet.
Die Anzahl der Studierenden, die nach dem Abschluss zur/zum „Staatlich geprüften Betriebswirt/in für Hotellerie und Gastronomie” noch zusätzlich den akademischen Bachelor-Abschluss oder Masterabschluss ablegen wollen, steigt kontinuierlich. Für einige ist das Studium nach der Hotelfachschule nebenberuflich vorstellbar, für andere eher in Vollzeit.
Zielsetzung der Hotelfachschule ist, Anrechnungen des Hotelfachschulabschlusses bei weiterführenden Bachelor- und Masterstudiengängen zu erreichen und damit die Chancen der Studierenden zu verbessern.
In der nachstehenden Tabelle finden Sie die Fachhochschulen, die eine Kooperation mit der Hotelfachschule eingegangen sind mit Angabe der möglichen Anrechnung des Hotelfachschulabschlusses. In welchem Maße die Anrechnung erfolgen kann, wird von den Hochschulen durch eine individuelle Überprüfung festgelegt.